Egal, ob Sie eine strafbefreiende Selbstanzeige erstatten wollen, eine Risikoeinschätzung benötigen oder gegen Sie bereits ein Finanzstrafverfahren anhängig ist, der Erfolg im Finanzstrafverfahren setzt sowohl rechtliches als auch steuerliches Wissen voraus.
Aufgrund unserer Fachkompetenz in der Verknüpfung beider Rechtsmaterien begleiten und verteidigen wir Ihre Rechte in allen Verfahrensstadien und Instanzen.
Unsere Leistungen beinhalten insbesondere
- Risikoanalyse und Risikovorsorge
- Strategische Beratung
- Begleitung bei Betriebsprüfungen
- Aufbereitung des finanzstrafrechtlichen Sachverhalts
- Formulierung und Ausarbeitung der Selbstanzeige
- Abwicklung der Selbstanzeige und begleitende Kontrolle
- Vertretung im verwaltungsbehördlichen sowie gerichtlichen Finanzstrafverfahren