Vertretung in Finanzstrafverfahren

Steueroase erinnert an Wüste.

Manfred Hinrich

Bei drohenden oder anhängigen Finanzstrafverfahren ist schnelles Handeln mit klarem Kopf unverzichtbar. Es geht hier um Spezialwissen, das in der alltäglichen Praxis immer häufiger gefordert ist.

Egal, ob Sie eine strafbefreiende Selbstanzeige erstatten wollen, eine Risikoeinschätzung benötigen oder gegen Sie bereits ein Finanzstrafverfahren anhängig ist, der Erfolg im Finanzstrafverfahren setzt sowohl rechtliches als auch steuerliches Wissen voraus.

Aufgrund unserer Fachkompetenz in der Verknüpfung beider Rechtsmaterien begleiten und verteidigen wir Ihre Rechte in allen Verfahrensstadien und Instanzen.

Unsere Leistungen beinhalten insbesondere 

  • Risikoanalyse und Risikovorsorge
  • Strategische Beratung
  • Begleitung bei Betriebsprüfungen
  • Aufbereitung des finanzstrafrechtlichen Sachverhalts
  • Formulierung und Ausarbeitung der Selbstanzeige
  • Abwicklung der Selbstanzeige und begleitende Kontrolle
  • Vertretung im verwaltungsbehördlichen sowie gerichtlichen Finanzstrafverfahren