Strafrecht und Opferschutz

Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.

Bertolt Brecht

Das Strafrecht dient dem Schutz zahlreicher Rechtsgüter, wie das menschliche Leben, die körperliche Unversehrtheit, das Eigentum, etc. und umfasst Rechtsvorschriften über menschliche Handlungen, die behördliche Sanktionen nach sich ziehen.

Schneller als gewollt kann es passieren, dass man mit dem (Verwaltungs-)Strafrecht in Berührung kommt; dies zeigt sich insbesondere häufig nach Arbeits-, Verkehrs- und Freizeitunfällen.

Aufgrund der möglichen strafrechtlichen Folgen ist es wichtig, sich von Anfang an – und dies bereits vor der ersten Einvernahme – durch einen Rechtsanwalt beraten und vertreten zu lassen. 

Unsere Leistungen beinhalten insbesondere 

  • Risikomanagement im Umgang mit (verwaltungs-)strafrechtlichen Vorschriften
  • Strategische Beratung im Zusammenhang mit Strafverfahren
  • Beratung und Vertretung vor den (Verwaltungs-)Strafverfolgungsbehörden im Vor- , sowie Ermittlungsverfahren und vor den ordentlichen Gerichten
  • Beratung und Vertretung bei Haftprüfungsverhandlungen
  • Beratung und Vertretung im verwaltungsbehördlichen Verfahren
  • Beratung und Vertretung vor Disziplinär- und internen Kommissionen