Schneller als gewollt kann es passieren, dass man mit dem (Verwaltungs-)Strafrecht in Berührung kommt; dies zeigt sich insbesondere häufig nach Arbeits-, Verkehrs- und Freizeitunfällen.
Aufgrund der möglichen strafrechtlichen Folgen ist es wichtig, sich von Anfang an – und dies bereits vor der ersten Einvernahme – durch einen Rechtsanwalt beraten und vertreten zu lassen.
Unsere Leistungen beinhalten insbesondere
- Risikomanagement im Umgang mit (verwaltungs-)strafrechtlichen Vorschriften
- Strategische Beratung im Zusammenhang mit Strafverfahren
- Beratung und Vertretung vor den (Verwaltungs-)Strafverfolgungsbehörden im Vor- , sowie Ermittlungsverfahren und vor den ordentlichen Gerichten
- Beratung und Vertretung bei Haftprüfungsverhandlungen
- Beratung und Vertretung im verwaltungsbehördlichen Verfahren
- Beratung und Vertretung vor Disziplinär- und internen Kommissionen