Arbeitsrecht

Freude an der Arbeit lässt das Werk trefflich geraten.

Aristoteles

Das Arbeitsrecht, welches die Rechtsbeziehung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer regelt, ist für den Arbeitnehmer wie für den Arbeitgeber gleichermaßen bedeutsam. Gerade Auseinandersetzungen in diesem Rechtsbereich sind daher zumeist sehr emotional geprägt. 

Bei aufrechten Dienstverhältnissen

Wir stehen Ihnen sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite als kompetenter Partner bereits vor Begründung sowie auch für Fragen während des aufrechten Arbeits- oder Dienstverhältnisses zur Seite.

Beim Beenden von Dienstverhältnissen

Gerade im Arbeitsrecht, vor allem, wenn es um die Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen geht, muss oft schnell gehandelt werden und auf eine genaue Einhaltung von Fristen geachtet werden. Wir beraten und vertreten Sie sohin gerne auch bei und vor Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen.

Unsere Leistungen beinhalten insbesondere 

  • Erstellung und Überprüfung von Arbeits- und Dienstverträgen, freien Dienstverträgen sowie Geschäftsführerdienstverträgen
  • Unterstützung bei der Begründung und Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen
  • Beratung und Vertretung im Rahmen der außergerichtlichen Beilegung von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten
  • Beratung und Vertretung gegenüber den Kammern und Interessensvertretungen
  • Beratung und Vertretung vor den Arbeits- und Sozialgerichten