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Häufige Fragen
Wann sollte ich eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt kontaktieren?
Rechtliche Beratung ist nicht erst dann sinnvoll, wenn bereits ein Rechtsstreit entstanden ist. Gerade bei wichtigen privaten oder unternehmerischen Entscheidungen, vor Vertragsabschlüssen oder bei sich abzeichnenden Konflikten kann eine frühzeitige rechtliche Beratung dazu beitragen, Risiken zu erkennen, klare Verhältnisse zu schaffen und spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Ist bereits ein Konflikt entstanden oder haben Sie ein Schreiben eines Gerichts, einer Behörde oder der Gegenseite erhalten, empfiehlt es sich, möglichst rasch rechtlichen Rat einzuholen. Insbesondere bei laufenden Fristen sollte mit der Kontaktaufnahme nicht zugewartet werden.
Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Sie können uns gerne telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular kontaktieren. Teilen Sie uns dabei gerne bereits kurz mit, worum es in Ihrer Angelegenheit geht. So können wir vorab prüfen, ob wir Sie in Ihrem Anliegen unterstützen können und Ihnen mitteilen, welche Unterlagen wir für eine erste Besprechung benötigen.
Was sollte ich vor dem ersten Termin übermitteln?
Damit wir die erste Besprechung bestmöglich nutzen können, bitten wir Sie, uns die für Ihre Angelegenheit relevanten Unterlagen möglichst bereits vor dem vereinbarten Termin zu übermitteln.
Dazu zählen insbesondere Verträge und Vereinbarungen, bisheriger Schriftverkehr sowie Schreiben von Gerichten, Behörden, Versicherungen oder der Gegenseite. Je besser wir den Sachverhalt und die vorhandenen Unterlagen bereits im Vorfeld kennen, desto gezielter können wir uns auf das Gespräch vorbereiten und uns im ersten Termin Ihrem Anliegen sowie den möglichen weiteren Schritten widmen.
Bestehen Fristen oder haben Sie bereits gerichtliche oder behördliche Schriftstücke erhalten, weisen Sie uns darauf bitte bereits bei Ihrer ersten Kontaktaufnahme ausdrücklich hin.
Ist das Erstgespräch kostenlos?
Bereits im Erstgespräch nehmen Sie unsere anwaltliche Expertise und Beratung in Anspruch und ist dieses daher grundsätzlich kostenpflichtig.
Das Erstgespräch dient dazu, Ihre konkrete Situation und Ihr Anliegen zu besprechen, Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren und gemeinsam zu klären, ob und wenn ja, welche weiteren Schritte sinnvoll sind und welche Informationen oder Unterlagen wir für die weitere Bearbeitung benötigen.
Unser Anspruch ist es, die gemeinsame Besprechungszeit möglichst sinnvoll zu nutzen. Soweit uns die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vor dem Termin zur Verfügung stehen, können wir uns bereits vor dem ersten Gespräch noch besser mit Ihrer Angelegenheit auseinandersetzen.
Wie kann ich mich auf das erste Gespräch vorbereiten?
Nehmen Sie sich vor dem Termin etwas Zeit, den Sachverhalt für sich noch einmal Revue passieren zu lassen. Gerade bei komplexeren Sachverhalten kann es hilfreich sein, die wesentlichen Ereignisse und Daten kurz chronologisch zusammenzufassen.
Überlegen Sie sich vor dem Termin, welche Fragen für Sie besonders wichtig sind und welches Ergebnis Sie mit unserer Unterstützung erreichen möchten.
Scheuen Sie sich nicht, uns auch Umstände mitzuteilen, die Ihnen zunächst nebensächlich oder unangenehm erscheinen. Für eine fundierte rechtliche Beurteilung ist es wichtig, dass wir den Sachverhalt vollständig kennen. Als RechtsanwältInnen unterliegen wir selbstverständlich der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht.
Wie läuft die Honorarabrechnung ab?
Uns ist wichtig, dass die Abrechnung unserer Leistungen für Sie transparent und nachvollziehbar ist.
Anwaltliche Leistungen können auf Grundlage des Rechtsanwaltstarifgesetzes (RATG) bzw. der Allgemeinen Honorarkriterien für Rechtsanwälte (AHK), nach dem tatsächlichen Zeitaufwand auf Basis eines vereinbarten Stundensatzes oder – sofern sich Art und Umfang der Tätigkeit im Vorfeld entsprechend abschätzen lassen – in Form eines Pauschalhonorars abgerechnet werden.
Welche Abrechnungsform für Ihre Angelegenheit sinnvoll ist, besprechen wir mit Ihnen. Unsere Honorarnoten weisen die erbrachten Leistungen nachvollziehbar aus. Zusätzlich zum anwaltlichen Honorar können je nach Art Ihrer Angelegenheit Gerichts- und Verwaltungsgebühren, Sachverständigenkosten sowie sonstige Barauslagen anfallen.
Was ist, wenn ich eine Rechtsschutzversicherung habe?
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, stellen wir gerne für Sie eine Deckungsanfrage und klären, ob und in welchem Umfang für Ihre Angelegenheit Versicherungsschutz besteht.
Bitte beachten Sie, dass eine Rechtsschutzversicherung nicht zwingend sämtliche anfallenden Kosten übernimmt. Der Umfang der Kostendeckung richtet sich nach Ihrem Versicherungsvertrag, dem versicherten Risiko und der jeweiligen Deckungszusage. Insbesondere kann es vorkommen, dass die von der Rechtsschutzversicherung übernommenen Kosten hinter dem tatsächlich anfallenden Anwaltshonorar zurückbleiben.
Übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten, rechnen wir die gedeckten Leistungen direkt mit dieser ab. Über allfällige nicht gedeckte Kosten informieren wir Sie transparent.
Wie lange dauert die Bearbeitung meiner Angelegenheit?
Die Dauer der Bearbeitung hängt von der jeweiligen Angelegenheit ab. Maßgeblich sind insbesondere deren Art und Umfang, die Komplexität der rechtlichen Fragestellungen, der Umfang der zu prüfenden Unterlagen sowie eine allfällig erforderliche Einbindung weiterer Beteiligter.
Wir legen großen Wert darauf, Ihre Angelegenheit sowohl zeitnah als auch mit der gebotenen Sorgfalt zu bearbeiten.
Bei der zeitlichen Einteilung berücksichtigen wir insbesondere laufende gerichtliche, behördliche oder sonstige Fristen sowie die jeweilige Dringlichkeit einer Angelegenheit.
Soweit sich der erforderliche Bearbeitungsaufwand im Vorfeld abschätzen lässt, informieren wir Sie gerne darüber, innerhalb welchen Zeitraums Sie mit einer Rückmeldung rechnen können.
Woher weiß ich, ob eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt für mich der richtige ist?
Die Wahl der anwaltlichen Vertretung ist Vertrauenssache. Neben der fachlichen Kompetenz sollte daher auch die Art der Zusammenarbeit zu Ihnen und Ihrem Anliegen passen.
Eine gute anwaltliche Beratung bedeutet für uns nicht, unseren MandantInnen das zu sagen, was sie hören möchten. Wir sehen unsere Aufgabe vielmehr darin, rechtliche, persönliche und wirtschaftliche Möglichkeiten ebenso wie bestehende Risiken offen anzusprechen und auf dieser Grundlage gemeinsam eine sinnvolle Strategie zu entwickeln.
Ebenso wichtig ist, dass die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt über die für Ihre Angelegenheit erforderliche Erfahrung und die notwendigen zeitlichen Ressourcen verfügt. Aus diesem Grund prüfen auch wir bereits vor Übernahme eines Mandats, ob wir davon überzeugt sind, Sie in Ihrer konkreten Angelegenheit bestmöglich beraten und vertreten zu können.
Am Ende muss auch die persönliche Ebene stimmen. Ein erstes Gespräch bietet daher beiden Seiten die Möglichkeit festzustellen, ob die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit besteht.
Kommt mit meiner Kontaktaufnahme bereits ein Mandatsverhältnis zustande?
Nein. Mit einer Anfrage per Telefon, E-Mail oder über unser Kontaktformular kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.
Bevor wir ein Mandat übernehmen können, müssen wir insbesondere prüfen, ob wir Ihre Angelegenheit übernehmen können und keine Interessenkollision besteht. Die Übernahme Ihres Mandats wird Ihnen von uns ausdrücklich bestätigt.
Bitte beachten Sie daher insbesondere bei laufenden Fristen, dass deren Wahrung erst dann von uns übernommen wird, wenn wir Ihnen die Mandatsübernahme ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.
Wer bearbeitet meine Angelegenheit?
Welche Rechtsanwältin oder welcher Rechtsanwalt Ihre Angelegenheit übernimmt, richtet sich insbesondere nach dem betroffenen Rechtsgebiet, der konkreten Aufgabenstellung und den verfügbaren Ressourcen.
Selbstverständlich wissen Sie von Beginn an, wer Ihre Angelegenheit betreut und Ihnen als persönliche Ansprechperson zur Verfügung steht. Gleichzeitig arbeiten wir innerhalb unserer Kanzlei eng zusammen und nutzen gezielt die unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkte und Erfahrungen unseres Teams.
Auch im Falle von Urlaub oder sonstiger Abwesenheit stellen wir eine verlässliche Vertretung innerhalb unserer Kanzlei sicher. So steht Ihnen auch in diesen Zeiten eine Ansprechperson zur Verfügung und die notwendige Betreuung Ihrer Angelegenheit bleibt gewährleistet.