Honorar
Wir stehen für eine faire Honorargestaltung und rechnen unsere Kosten nachvollziehbar und transparent ab. In unserer Honorarnote werden die Art der Leistung und auch deren Dauer detailliert und übersichtlich dargestellt.
Rechtsanwaltliche Leistungen können wie folgt abgerechnet werden.
Abrechnung nach Tarif
Wurde nichts anderes vereinbart, erfolgt die Abrechnung unserer Kosten nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) oder den Allgemeinen Honorarkriterien für Rechtsanwälte (AHK). Die Höhe des Honorars ist dabei vom Wert des Anspruches, dem sogenannten Streitwert, abhängig.
Stundensatz-/ Zeithonorar
Wird ein Stundensatz vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach dem geleisteten Zeitaufwand.
Pauschalhonorar
Lässt sich der voraussichtliche Leistungsumfang bereits im Vorfeld gut abschätzen kann eine Abrechnung in Form einer Pauschale vereinbart werden.
Zusätzlich zu den im RATG, den in den AHK genannten Beträgen oder dem vereinbarten Zeit- oder Pauschalhonorar werden die Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe sowie allfällig anfallende Barauslagen verrechnet.
Wenn Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, nehmen wir gerne für Sie die Kostendeckungsanfrage vor. Werden die Kosten übernommen, rechnen wir direkt mit Ihrer Rechtschutzversicherung ab.
In allen anderen Fällen überlegen wir uns mit Ihnen gemeinsam eine für Sie passende Abrechnungsmethode.