Vertragsrecht

Zu wenig oder zu viel ...

In diesem alten Sprichwort spiegelt sich die tägliche Erfahrung eines Juristen wider, dass gelingende Verträge das rechte Maß brauchen.

Eine Überregulierung eines Vertrages birgt das Risiko zu geringer Flexibilität bei der weiteren geschäftlichen Abwicklung in sich; wobei ein Zuwenig dazu führen kann, dass bestimmte (Teil-)Bereiche nicht ausreichend oder gar nicht geregelt wurden.

Ihre Verträge müssen Maßarbeit sein, damit diese den Vertragszweck erfüllen und Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen.

Wir sehen es als unsere Aufgabe, spätere Unklarheiten und daraus resultierende Auseinandersetzungen zu vermeiden und unseren MandantInnen eine optimale rechtliche sowie wirtschaftliche Ausgangsposition für ihre Interessen zu bieten.