Behandlungsfehler oder mangelnde Aufklärung haben meist weitreichende Konsequenzen, welche zu hohen Schadenersatzansprüchen (Schmerzengeld, Verdienstengang, Haushaltsführungsschaden, Pflegekosten, etc.) führen können.
Wir beraten und vertreten Sie gerne in Ihrer Funktion als Krankenanstaltenträger, Arzt, Krankenpflegeperson oder als Patient.
Unsere Leistungen beinhalten insbesondere
- Prüfung von Schadenersatzansprüchen bei ärztlichen Kunstfehlern, Behandlungs- und Pflegefehlern oder Verletzung der ärztlichen Aufklärungs- und/oder Dokumentationspflicht
- Außergerichtliche und gerichtliche Abwehr und Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bei ärztlichen Kunstfehlern, Behandlungs- und Pflegefehlern oder Verletzung der ärztlichen Aufklärungs- und/oder Dokumentationspflicht
- Vertretung vor Kammern und Interessensvertretungen im Rahmen von Schieds- oder Schlichtungsverfahren
- Vertretung in Strafverfahren