Erb- und Verlassenschaftsrecht, Nachlassplanung

Vorbeugen ist besser ...

Wer nicht rechtzeitig handelt, hinterlässt jenen, bei denen er in bester Erinnerung bleiben wollte, möglicherweise Unsicherheiten und Konflikte.

Eine vorausschauende – auch zukünftige Aspekte und Lebensabschnitte einbeziehende – Nachlassplanung kann dazu dienen, spätere Streitfälle zu vermeiden. Eine reibungslose Erbfolge hängt auch von der Art der zu Lebzeiten getroffenen Verfügungen ab.

Ob als Testamentserrichter, Erbe, Pflichtteilsberechtigter oder Gläubiger, wir beraten Sie gerne in allen Fragen rund um das Erbrecht und vertreten Sie in Verlassenschaftsverfahren oder bei der Geltendmachung und Abwehr von Forderungen im Bereich des Erb- und Pflichtteilsrechts.

Unsere Leistungen beinhalten insbesondere 

  • Errichtung von Testamenten und letztwilligen Anordnungen
  • Errichtung von Kauf- und Schenkungsverträgen
  • Errichtung von Verträgen über Schenkungen auf den Todesfall
  • Errichtung von Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen
  • Erarbeitung von Ausgleichslösungen
  • Durchsetzung Ihrer Rechte im Verlassenschaftsverfahren
  • Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung und Abwehr von Forderungen im Bereich des Erb- und Pflichtteilsrechtes