Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht

Es nimmt der Augenblick, was Jahre geben.

Johann Wolfgang von Goethe

Oftmals werden die beiden Begriffe Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht gleichgestellt, wobei im eigentlichen Sinne zwei unterschiedliche Ersatzansprüche gemeint sind.

Schadenersatzrecht

Das Schadenersatzrecht regelt unter welchen Voraussetzungen ein Geschädigter Ersatz für einen bei ihm eingetretenen Schaden erhalten kann.

Ein Schaden kann durch ein Unfallereignis im Straßenverkehr, beim Sport oder bei der Arbeit, durch Vertragsverletzungen, beim Bau, durch Kunstfehler oder auch durch Körperverletzungen eintreten.

Wir können das schadensauslösende Ereignis nicht ungeschehen machen, aber wir können Sie in der Zeit danach unterstützen und vertreten.

Gewährleistungsrecht

Die Gewährleistung ist die gesetzlich vorgesehene, verschuldensunabhängige Haftung des Verkäufers für Mängel an der Ware oder Leistung.

Falls Sie einen Mangel feststellen oder die Behauptung einer Mangelhaftigkeit im Raum steht, unterstützen wir Sie gerne beratend, aber auch bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen.

Unsere Leistungen beinhalten insbesondere 

  • Beratung und Vertretung bei vertraglichen Schadenersatz- oder Gewährleistungsansprüchen
  • Beratung und Vertretung nach einem Unfallereignis
  • Abwicklung mit Versicherungen und Behörden
  • Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen
  • Abwehr gegnerischer Schadenersatz- oder Gewährleistungsforderungen
  • Beratung und Vertretung im aufgrund eines Schadensfalles eingeleiteten Straf-, Verwaltungs- oder Verwaltungsstrafverfahren